Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hildesheim zum Aktenzeichen HRB 200246
Firma: Eurofilm-Service GmbH
Sitz: Boffzen
Löschungen
HRB 200246:Eurofilm-Service GmbH, Boffzen, Neue Straße 4, 37691 Boffzen.Die Gese...
Veränderungen
Eurofilm-Service GmbH, Boffzen, Neue Straße 4, 37691 Boffzen. Bestellt als Gesch...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 22.12.2010 12:00:00
Eurofilm-Service GmbH, Boffzen, Neue Straße 4, 37691 Boffzen. Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Interfilial-Transport GmbH, Boffzen (Amtsgericht Hildesheim, HRB 110740) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Geschäftsführung, Vertretung) und 6 (Vertretung, Sonderrechte) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsbefugnis und die Einführung von Sonderrechten beschlossen. 50.000,00 EUR. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.11.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 29.11.2010 mit der Interfilial-Transport GmbH, Boffzen (Amtsgericht Hildesheim, HRB 110740) als übertragendem Rechtsträger verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.