Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stadthagen zum Aktenzeichen HRB 200221
Firma: RKVersicherungsvermittlungsgesellschaft mbH
Sitz: Hemmingen
Adresse: Hoher Holzweg 15 A, 30966 Hemmingen
Löschungen
RKVersicherungsvermittlungsgesellschaft mbH, Stadthagen, Martin-Luther-Str. 6, 3...
Veränderungen
RKVersicherungsvermittlungsgesellschaft mbH, Stadthagen, Martin-Luther-Str. 6, 3...
Veränderungen
RKVersicherungsvermittlungsgesellschaft mbH, Stadthagen, Martin-Luther-Str. 6, 3...
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RKVersicherungsvermittlungsgesellschaft mbH, Stadthagen (Martin-Luther-Str. 6, 3...
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RKVersicherungsvermittlungsgesellschaft mbH, Stadthagen (Martin-Luther-Str. 6, 3...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 27.06.2007 14:06:00
RKVersicherungsvermittlungsgesellschaft mbH, Stadthagen (Martin-Luther-Str. 6, 31655 Stadthagen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.02.2007 mit Änderung vom 12.06.2007. Gegenstand: a) Die Vermittlung von Versicherungen aller Art. b) Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen aller Art zu gründen, zu erwerben, zu pachten oder sich an ihnen zu beteiligen. Sie kann alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, insbesondere weitere Niederlassungen und Betriebsstätten im In- und Ausland zu errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kindermann, Regina, geb. Schlüter, Stadthagen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der RKVersicherungsvermittlungs KG, Stadthagen (Amtgericht Stadthagen HRA 200077) nach Maßgabe des Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 27.02.2007 und 12.06.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.