Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lüneburg zum Aktenzeichen HRB 1671
Firma: SEF Softec GmbH
Sitz: Scharnebeck
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HRB 1671: SEF Softec GmbH, Scharnebeck, Kringelsburg 3 e, 21379 Scharnebeck. Bes...
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SEF Softec GmbH, Scharnebeck, Kringelsburg 3 e, 21379 Scharnebeck.Die Gesellscha...
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Veröffentlichung vom 24.05.2007 08:09:00
ADC GmbH Systeme für Industrie und Automatisierung, Scharnebeck (Kringelsburg 3 e, 21379 Scharnebeck). Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 54.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der SEF Anlagen GmbH, Scharnebeck (Amtsgericht Lüneburg HRB 1910) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen; ferner die Änderung des § 2 (Unternehmens- gegenstand) sowie der §§ 3 (Stammkapital), 5 (Geschäftsführung, Vertretung), 6 (Jahresabschluss), 8 (Gesellschafterbeschlüsse), 10 (Einziehung) und 14 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neue Firma: SEF Softec GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: a) die Entwicklung und der Vertrieb von Automatisierungseinrichtungen aller Art, insbesondere von Robotersystemen, die Beratung über solche sowie die Durchführung von Servicedienstleistungen an solchen, ferner die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von lichttechnischen Produkten und der Handel mit solchen, b) die Entwicklung, Erstellung und Vernetzung von sowie der Handel mit Hard- und Software und die Erbringung von Service-Leistungen an Rechen- und Steueranlagen nebst einschlägiger Beratung und Durchführung von Schulungen sowie die Erbringung allgemeiner technischer Ingenieurleistungen. 80.000,00 EUR. Geschäftsführer: Zimmermann, Kurt, Adendorf, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Söding, Lars, Brietlingen, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.02.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.02.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.02.2007 mit der SEF Anlagen GmbH mit Sitz in Scharnebeck (Amtsgericht Lüneburg HRB 1910 ) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Söding, Lars aus Brietlingen,
Zimmermann, Kurt aus Adendorf