Veröffentlichungen vom Amtsgericht Walsrode zum Aktenzeichen HRB 121793
Firma: HEIBO GmbH
Sitz: Würzburg
Adresse: Alfred-Nobel-Straße 11, 97080 Würzburg
Löschungen
HEIBO GmbH, Verden, Max-Planck-Straße 28, 27283 Verden. Würzburg. Geschäftsansch...
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HEIBO GmbH, Verden, Max-Planck-Straße 28, 27283 Verden. Nicht mehr Geschäftsführ...
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HEIBO GmbH, Verden, Max-Planck-Straße 28, 27283 Verden. Geschäftsführer: Grimm, ...
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HEIBO GmbH, Verden, Max-Planck-Straße 18, 27283 Verden.Gesamtprokura gemeinsam m...
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HEIBO GmbH, Verden, Max-Planck-Straße 18, 27283 Verden.Nicht mehr Geschäftsführe...
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HEIBO GmbH, Verden, Max-Planck-Straße 18, 27283 Verden.Nicht mehr Geschäftsführe...
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HEIBO GmbH, Verden, Max-Planck-Straße 18, 27283 Verden.Geschäftsführer: Wendorff...
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HEIBO GmbH, Verden, Max-Planck-Straße 18, 27283 Verden.Der mit der Deutschen Agr...
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HEIBO GmbH, Verden, Max-Planck-Straße 18, 27283 Verden.Geschäftsführer: Uwe, Hei...
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HEIBO GmbH, Verden, Max-Planck-Straße 18, 27283 Verden.2.500.000,00 EUR. Die Ges...
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HEIBO GmbH, Kirchlinteln-Weitzmühlen, Weitzmühlener Dorfstraße 37, 27308 Kirchli...
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HEIBO GmbH, Kirchlinteln-Weitzmühlen, Weitzmühlener Dorfstraße 37, 27308 Kirchli...
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Veröffentlichung vom 13.11.2007 22:00:00
HEIBO GmbH, Kirchlinteln-Weitzmühlen (Weitzmühlener Dorfstraße 37, 27308 Kirchlinteln). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.04.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.04.2007 mit der Heibo Grundstücks- und Verwaltungs GmbH mit Sitz in Kirchlinteln (Amtsgericht Walsrode HRB 121630) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.