Veröffentlichungen vom Amtsgericht Tostedt zum Aktenzeichen HRB 121342
Firma: CVP Service Technology GmbH
Sitz: Hamburg
Löschungen
HRB 121342: CVP Service Technology GmbH, Buxtehude, c/o Michael Hofmann, Bornstr...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 28.06.2017 19:00:00
HRB 121342: Vektory Systeme GmbH, Buxtehude, c/o Michael Hofmann, Bornstr. 9, 20146 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Umfirmierung sowie eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Neue Firma: CVP Service Technology GmbH. Neue Geschäftsanschrift: c/o Michael Hofmann, Bornstr. 9, 20146 Hamburg. Neuer Gegenstand: Neuer Unternehmensgegenstand: Erbingung oder Vermittlung von Dienstleistungen zur Wartung oder zum Betrieb von Recyclinganlagen. Handel mit Anlagenkomponenten von Recyclinganlagen sowie mit Ersatz- und Verschleißteilen, Werkzeugen und Betriebsmitteln. Überwachung von Anlagensystemen oder Systemkomponenten, Reporting des Zustandes der Anlagen sowie deren Betriebsdaten als Dienstleistung. Vertretungsbefugnis geändert, nun Geschäftsführer: Hofmann, Michael, Buxtehude, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Boretius, Boris, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.12.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.12.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.12.2016 mit der HydroDyn Projects GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 122080) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Boretius, Boris aus Hamburg,
Hofmann, Michael aus BuxtehudeVeränderungen
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