Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lüneburg zum Aktenzeichen HRB 120717
Firma: Humanopolis Pädagogische Arbeitsgemeinschaft GmbH
Sitz: Stoetze
Adresse: Groß Malchau 50, 29597 Stoetze
Berichtigungen
HRB 120717: Humanopolis Pädagogische Arbeitsgemeinschaft GmbH, Stoetze, Groß Mal...
Veränderungen
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Veröffentlichung vom 29.04.2016 19:01:00
HRB 120717: Humanopolis Pädagogische Arbeitsgemeinschaft GmbH, Stoetze, Groß Malchau 50, 29597 Stoetze. Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2016 hat die komplette Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr auch eine Änderung in § 2 (Zweck der Gesellschaft) beschlossen. Gegenstand geändert, nun neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, der Wohlfahrtspflege, der Wissenschaft und der Forschung und die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung, die Förderung der Hilfe für Behinderte sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. des § 53 Abgabenordnung, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Zweck der Gesellschaft ist auch die Förderung von Kunst und Kultur. 3. Der Gesellschaftszweck soll u. a. dadurch verwirklicht werden, daß die Gesellschaft gegenüber hilfsbedürftigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen berufliche Eingliederungshilfe auf geisteswissenschaftlicher Grundlage leistet. Inhaltlich ist diese Erziehungshilfe vor allem darauf gerichtet, im Rahmen anerkannter Berufsausbildungsverhältnisse oder dort, wo dieses individuell nicht möglich ist, zumindest im Rahmen von Anlern- bzw. Berufsvorbereitungsverhältnissen und als Hilfe zur Ausübung einer angemessenen Tätigkeit berufsfachliche Ausbildungsleistung, möglichst mit dem Ziel eines ordnungsgemäßen Ausbildungsabschlusses, zu erbringen. In diesem Zusammenhang will die Gesellschaft mit sozialpädagogisch und arbeitstherapeutisch qualifizierten Fachkräften im Land- und Gartenbau, in der Hauswirtschaft, im Handwerk und in kaufmännischer Verwaltung berufsfördernde Eingliederungshilfe als Jugendberufshilfe nach dem SGB VIII 2. Kapitel, 1. Abschnitt § 13 und 4. Abschnitt §§ 27, 34, 41 und 35a unter Einbeziehung auch von Eingliederungshilfen nach Abs. 3 und auch für Behinderte im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 2 SGB I leisten, insbesondere Hilfen zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes, Berufsfindung, Arbeitserprobung und Berufsvorbereitung, berufliche Anpassung, Ausbildung, Fortbildung und Umschulung, sonstige Hilfen zur Förderung einer Erwerbs- oder Berufstätigkeit und zur Ausübung einer angemessenen Tätigkeit, soweit berufsfördernde Leistungen nicht möglich sind. 4. Die Gesellschaft verwirklicht ihren Zweck zudem durch die Eingliederungshilfe im Sinne des § 53 SGB XII. Hierzu ermöglicht und erleichtert sie den seelisch behinderten Jugendlichen eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, indem sie drohende Behinderung verhütet oder eine Behinderung oder deren Folgen beseitigt oder mildert. 5. Die Gesellschaft bietet den Jugendlichen während ihrer Teilnahme an den vorgenannten Bildungsmaßnahmen oder Eingliederungsmaßnahmen die Möglichkeit einer Unterkunft im sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen an gemäß § 13 Abs. 3 SGB VIII. 6. Die Gesellschaft arbeitet in den allgemeinen pädagogischen Inhalten eng mit der Stiftung CULTURUM GmbH, Groß Malchau, und den hier tätigen Erziehern zusammen. Zweck der Gesellschaft ist es weiter, dafür Sorge zu tragen, daß diejenigen Vermögenswerte, Wirtschaftsgüter und landschaftlichen Nutzflächen zur Verfügung stehen, die für die genannten Arbeitsbereiche benötigt werden. Es sollen ebenso Gebäude und Einrichtungen für die Jugend- und Lehrlingsbetreuung, für die Berufsausbildungsgänge, für Seminare der Erwachsenenbildung, für Menschen die behindert oder von Behinderung bedroht sind, einschließlich der benötigten Grundstücksareale geschaffen und immer weiter verbessert werden. 7. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer mildtätigen Tätigkeit gem. § 53 AO auch wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen unterstützen. 8. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihres Zweckes fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen übersteigt der Stiftung CULTURUM GmbH in Groß Malchau 50, 29597 Stoetze zu, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat. 9. Die Gesellschaft kann die vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke auch dadurch verwirklichen, dass sie gemäß § 58 Nr.1 AO Mittel für andere steuerbegünstigte Körperschaften beschafft, die der Förderung der vorgenannten Zwecke dienen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigen Zwecke zu verwenden.Veränderungen
Humanopolis Pädagogische Arbeitsgemeinschaft GmbH, Stoetze, Groß Malchau 50, 295...
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"Humanopolis" Pädagogische Siedlungs- und Arbeitsgemeinschaft GmbH, St...