Veröffentlichungen vom Amtsgericht Oldenburg zum Aktenzeichen HRB 120665
Firma: Steinhoff Europe Group Services GmbH
Sitz: Westerstede
Löschungen
HRB 120665: Steinhoff Europe Group Services GmbH, Westerstede, Zum Stadtpark 2, ...
Veränderungen
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 16.08.2019 19:00:00
HRB 120665: Steinhoff Europe Group Services GmbH, Westerstede, Zum Stadtpark 2, 26655 Westerstede. Beim Handelsregister ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans vom 31.07.2019 eingereicht worden. Danach soll die Steinhoff Europe Group Services GmbH, Westerstede (Amtsgericht Oldenburg HRB 120665) als übertragender Rechtsträger mit der Steenbok Newco 10 SARL, Luxemburg/Großherzogtum Luxemburg (Luxemburgisches Handels- und Gesellschaftsregister B235929) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden. Den Gläubigern der Steinhoff Europe Group Services GmbH ist gemäß § 122 j Abs. 1 Satz 1 UmwG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern gemäß § 122 j Abs. 1 Satz 2 UmwG jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich bei der Steinhoff Europe Group Services GmbH anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern gemäß § 122 j Abs. 2 UmwG nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Die Gläubiger der Steenbok Newco 10 SARL, deren Anspruch vor dem Datum der Veröffentlichung des Protokolls der die Verschmelzung genehmigenden Gesellschafterversammlung der Steenbok Newco 10 SARL entstanden ist, können nach Art. 1021-9 Luxemburgisches Gesetz über Handelsgesellschaften von 1915 in seiner jetzigen Fassung (Gesetz von 1915) für fällige oder noch nicht fällige Forderungen nur dann eine ausreichende Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie glaubhaft machen können, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird und die Steenbok Newco 10 SARL keine ausreichenden Sicherheiten geleistet hat. Der Antrag auf Leistung einer Sicherheit muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der Steenbok Newco 10 SARL, mit denen die Verschmelzung genehmigt wurde, erfolgen. Der Antrag des Gläubigers ist an den Richter zu richten, welcher der mit Handelssachen befassten und in Dringlichkeitsfällen tagenden Kammer des Tribunal d'Arrondissement in dem Bezirk, in dem die übernehmende Gesellschaft ihren Sitz hat, vorsitzt. Im Falle der Steenbok Newco 10 SARL ist der Antrag des Gläubigers an den dieser Kammer des Bezirksgerichts Luxemburg vorsitzenden Richter zu richten. Der Präsident des Gerichts hat den Antrag abzuweisen, wenn der Gläubiger bereits ausreichende Sicherheiten besitzt oder wenn solche Sicherheiten angesichts der Finanzlage der Steenbok Newco 10 SARL nach der Verschmelzung nicht notwendig sind. Die Steenbok Newco 10 SARL hat auch die Möglichkeit, die Forderungen der Gläubiger zu erfüllen und durch Zahlung an den Gläubiger eine Abweisung des Antrags zu bewirken, selbst wenn es sich um eine Verbindlichkeit mit einem bestimmten Fälligkeitsdatum handelt. Werden die Sicherheitsleistungen nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erbracht, wird die Forderung sofort fällig. Die Steinhoff Europe Group Services GmbH und die Steenbok Newco 10 SARL haben keine Minderheitsgesellschafter. Unter der folgenden Adresse können Gläubiger der Steinhoff Europe Group Services GmbH und der Steenbok Newco 10 SARL vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung von Rechten der Gläubiger kostenlos einholen: Steinhoff Europe Group Services GmbH, Zum Stadtpark 2, 26655 Westerstede, Deutschland.Veränderungen
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