Veröffentlichungen vom Amtsgericht Oldenburg zum Aktenzeichen HRB 112344
Firma: Freese Feldhaus GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Sitz: Vechta
Adresse: Sprengepielstr. 38, 49377 Vechta
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HRB 112344: Freese Feldhaus GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Vechta, Spreng...
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HRB 112344: Freese & Feldhaus GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatun...
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Veröffentlichung vom 20.12.2016 19:01:00
HRB 112344: Freese, Feldhaus & Co. Steuerberatungsgesellschaft mbH, Vechta, Sprengepielstr. 38, 49377 Vechta. Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Insbesondere wurde die Änderung von § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma sowie von § 2 (Gegenstand des Unternehmes) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Freese & Feldhaus GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Die für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 i. V. m. § 43 a Abs. 4 WPO sowie § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere a. Beratung in Vermögensangelegenheiten sowie betriebswirtschaftliche Beratungen und Begutachtungen b. Prüfung/Revision von Büchern, Bilanzen und Jahresabschlüssen anderer Unternehmen sowie die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen c. geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten d. allgemeine Treuhandtätigkeit, insbesondere Anlage und Verwaltung von Vermögen Dritter im eigenen Namen Ausgeschlossen sind alle Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers und des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten nach § 43 a Abs. 3 Nr. 1 WPO und nach § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.12.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 02.12.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 02.12.2016 mit der Freese & Feldhaus Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfergesellschaft mit Sitz in Vechta (Amtsgericht Oldenburg, HRB 111159) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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Freese, Feldhaus & Co. Steuerberatungsgesellschaft mbH, Vechta (An der Christoph...