Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aurich zum Aktenzeichen HRB 111031
Firma: WEB Windenergie Betriebsgesellschaft Deutschland GmbH
Sitz: Leer
Löschungen
HRB 111031: WEB Windenergie Betriebsgesellschaft Deutschland GmbH, Leer, Am Ness...
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WEB Windenergie Betriebsgesellschaft Deutschland GmbH, Leer, Am Nesseufer 14, 26...
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Veröffentlichung vom 30.12.2010 12:00:00
WEB Windenergie Betriebsgesellschaft Deutschland GmbH, Leer, Am Nesseufer 14, 26789 Leer. Geschäftsanschrift: Am Nesseufer 14, 26789 Leer. Nicht mehr Geschäftsführer: Dangl, Andreas, Pfaffenschlag/Österreich, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Markut, Mag. Stefanie, Wien (Österreich), *XX.XX.XXXX; Redl, Claudia, Amaliendorf (Österreich), *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.12.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.12.2010 mit der WEB Windenergie Glaubitz GmbH mit Sitz in Leer (Amtsgericht Aurich HRB 200897) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.12.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.12.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.12.2010 mit der WEB Windenergie International GmbH mit Sitz in Leer (Amtsgericht Aurich HRB 110884) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Dangl, Andreas aus Pfaffenschlag/Österreich,
Markut, Mag. Stefanie aus Wien (Österreich),
Redl, Claudia aus Amaliendorf (Österreich)Veränderungen
WEB Windenergie Betriebsgesellschaft Deutschland GmbH, Leer, (Hoher Weg 6, 26789...
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