Veröffentlichungen vom Amtsgericht Braunschweig zum Aktenzeichen HRB 110091
Firma: TesCom Verwaltungs-GmbH
Sitz: Goslar
Adresse: Breite Straße 98, 38640 Goslar
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HRB 110091: TesCom Verwaltungs-GmbH, Goslar, Breite Straße 98, 38640 Goslar. Die...
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HRB 110091: TesCom Verwaltungs-GmbH, Goslar, Liebigstraße 15, 38640 Goslar. Gesc...
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HRB 110091:TesCom Verwaltungs-GmbH, Goslar, Liebigstraße 15, 38640 Goslar.Die Ge...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 07.04.2015 19:01:00
HRB 110091:TesCom Verwaltungs-GmbH, Goslar, Liebigstraße 15, 38640 Goslar.Beim Handelsregister ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes eingereicht worden. Beteiligt an der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die Grundstücksverwaltungsgesellschaft Roller Objekt Arnheim B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Besloten vennotschap met besperkte aansprakelijkheid), gegründet nach dem Recht der Niederlande, mit dem Sitz in Arnheim, eingetragen in der niederländischen Kamer van Koophandel Nr. 33227617 als übertragender Rechtsträger und die TesCom Verwaltungs-GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit dem Sitz in Goslar, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig HRB 110091 als übernehmender Rechtsträger.Es handelt sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft, so dass außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen TesCom Verwaltungs-GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 i.V,m. § 22 UmwG, Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen TesCom Verwaltungs-GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der TesCom Verwaltungs-GmbH nach § 122a Abs. 2 i.Vm. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der TesCom Verwaltungs-GmbH gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadenersatzanspruchs.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der TesCom Verwaltungs-GmbH unter deren Geschftsanschrift Liebigstraße 15, 38640 Goslar, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden TesCom Verwaltungs-GmbH gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter kostenlos eingeholt werden.Bei dem übertragenden Rechtsträger Grundstückverwaltungsgesellschaft Roller Objekt Arnheim B.V. ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus Art. 2:316 des niederländischen bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Veröffentlichung eines Hinweises auf die Einreichung des Verschmelzungsplanes zum Handelsregister der Handelskammer in den offiziellen niederländischen Mitteilungsblättern (Nederlandse Staatscourant) setzt eine einmonatige Widerspruchsfrist für die Gläubiger der Grundstückverwaltungsgesellschaft Hoher Objekt Arnheim 8V. in Gang, Vor Ablauf dieser Widerspruchsfrist darf der Gesellschafterbeschluss der Grundstückverwaltungsgesellschaft Roller Objekt Arnheim RV. über die Zustimmung zu der Verschmelzung nicht gefasst werden. Innerhalb der Widerspruchsfrist können Gläubiger der Grundstückverwaltungsgesellschaft Roller Objekt Arnheim B.V. bei dem zuständigen Landgericht Gelderland Widerspruch gegen die Verschmelzung einlegen und Sicherheitsleistung verlangen. Solange keine Einigung mit den widersprechenden Gläubigern oder eine rechtskräftige Entscheidung des niederländischen Gerichts vorliegt, darf der Verschmelzungsbeschluss nicht gefasst werden. Die Entscheidung des niederländischen Gerichts hängt davon ab, ob die Erfüllung der Forderungen der widersprechenden Gläubiger durch die Verschmelzung gefährdet wird. Unter folgender Anschrift können Gläubiger der Grundstückverwaltungsgesellschaft Roller Objekt Arnheim B.V. kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte einholen: Grundstückverwaltungsgesellschaft Roller Objekt Arnheim B.V., Nieuwe Stationsstraat 10, 6811 KS Arnheim, NiederlandeDer übertragende Rechtsträger Grundstückverwaltungsgesellschaft Roller ObjektArnheim B.V. hat keine Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben über die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entfallen.Veränderungen
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