Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lüneburg zum Aktenzeichen HRB 102050
Firma: Fliesen-Holsten GmbH
Sitz: Neuenkirchen
Löschungen
HRB 102050: Fliesen-Holsten GmbH, Neuenkirchen, Boschstraße 4, 29643 Neuenkirche...
Veränderungen
HRB 102050: Fliesen-Holsten GmbH, Neuenkirchen, Boschstraße 4, 29643 Neuenkirche...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 10.10.2007 16:03:00
Fliesen-Holsten GmbH, Neuenkirchen (Boschstraße 4, 29643 Neuenkirchen). Die Gesellschafterversammlung hat am 27.08.2007 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 500,00 auf EUR 26.064,59 zum Zwecke der Verschmelzung mit der Holsten GmbH, Neuenkirchen (Amtsgericht Lüneburg HRB 100105) zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2007 mit der Holsten GmbH mit Sitz in Neuenkirchen (Amtsgericht Lüneburg HRB 100105) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.