Veröffentlichungen vom Amtsgericht Braunschweig zum Aktenzeichen HRB 100837
Firma: Allerthal-Werke Aktiengesellschaft
Sitz: Köln
Adresse: Friesenstraße 50, 50670 Köln
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Allerthal-Werke Aktiengesellschaft, Grasleben (Friesenstraße 50, 50670 Köln). Ni...
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Veröffentlichung vom 28.08.2007 13:47:00
Allerthal-Werke Aktiengesellschaft, Grasleben (Magdeburger Str. 50, 38368 Grasleben). Das in der Hauptversammlung vom 19.06.2002 beschlossene bedingte Kapital ist nicht ausgenutzt worden. Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 25.06.2007 ist das Grundkapital der Gesellschaft um 548.324,00 EUR, eingeteilt in bis zu 548.324 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1, 00 EUR je Aktie, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber von Optionsscheinen ohne Schuldverschreibungen, deren Ausgabe an Aktionäre durch die Hauptversammlung vom 25.06.2007 legitimiert wurde, von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen.Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24.06.2012 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Optionsscheine ohne Schuldverschreibung auf Stückaktien der Allerthal-Werke AG mit einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren herauszugeben.Mit Zustimmung des Aufsichtsrates kann der Vorstand das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, um Spitzenbeträge auszugleichen. Ferner ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Optionsscheine, insbesondere den Ausgabekurs der Optionsscheine und den Verwässerungsschutz festzulegen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch die Ausübung der Optionsrechte entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 4 der Satzung entsprechend der Ausübung des bedingten Kapitals anzupassen. Weiter wurde die Änderung des § 11 (Vergütung) der Satzung beschlossen.