Veröffentlichungen vom Amtsgericht Osnabrück zum Aktenzeichen HRB 100654
Firma: Kampmann GmbH
Sitz: Lingen
Veränderungen
Veröffentlichung vom 24.08.2020 19:00:00
HRB 100654: Kampmann GmbH, Lingen, Friedrich-Ebert-Str. 128, 49811 Lingen. Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma sowie in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurden § 5 (Stammkapital, Stammeinlagen), § 7 (Beirat), § 8 ( Beschlussfassungen des Beirates) und § 11 (Jahresabschluss) geändert. Neue Firma: Kampmann Group GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Erbringung von Dienstleistungen an verbundene Unternehmen, ausgenommen erlaubnispflichtigeTätigkeiten. Prokura erloschen: Ensink, Hermann, Hoogstede, *XX.XX.XXXX; Reisch, Stefan, Lingen/Ems, *XX.XX.XXXX; Scheyk, Udo, Lingen, *XX.XX.XXXX; Weßling, Martin, Haselünne, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 13.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.07.2020 und der Gesellschafterversammlung der Kampmann HKL GmbH & Co.KG vom 13.07.2020 Teile ihres Vermögens (operative Betriebsteile: Produktion, Innovatiom und Technik, Kundenmanagement und Vertrieb sowie die Abteilungen Arbeitssicherheit und Qualitätsmanagement des Betriebsteils Geschäftsführung) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Kampmann HKL GmbH & Co.KG mit Sitz in Lingen (Amtsgericht Osnabrück HRA 205688) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Ensink, Hermann aus Hoogstede,
Reisch, Stefan aus Lingen/Ems,
Scheyk, Udo aus Lingen,
Weßling, Martin aus HaselünneVeränderungen
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