Veröffentlichungen vom Amtsgericht Braunschweig zum Aktenzeichen HRB 100570
Firma: Dr. W.-M. Schmid GmbH
Sitz: Helmstedt
Veränderungen
HRB 100570: Dr. W.-M. Schmid GmbH, Helmstedt, Dr.-Heinrich-Jasper-Straße 8, 3835...
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HRB 100570:Dr. W.-M. Schmid GmbH, Helmstedt, Dr.-Heinrich-Jasper-Straße 8, 38350...
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Veröffentlichung vom 09.09.2014 19:02:00
HRB 100570:Baesmann & Schmid Spedition Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Helmstedt, Dr.-Heinrich-Jasper-Straße 8, 38350 Helmstedt.Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und § 2 und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Außerdem wurde der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst. Neue Firma: Dr. W.-M. Schmid GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist Service, Vertrieb und gewerbliche Betreuung von Funk- und Kraftfahrzeugelektronik, Instandsetzung und Reparatur von Transportmitteln und Kraftfahrzeugen aller Art sowie Vermittlung, Organisation und Beratung von Transport-Organisationen einschließlich der logistischen Betreuung und der Lagerhaltung und der Betrieb von Auto-Wasch-Anlagen und Tankstellen.Die Gesellschaft kann auch die Geschäftsführung und Verwaltung solcher Firmen übernehmen, deren Unternehmenszweck mit den vorgenannten Aufgaben übereinstimmt oder sich an derartigen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Dr. W.-M. Schmid GmbH mit Sitz in Helmstedt (HRB 100851) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.