Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hildesheim zum Aktenzeichen HRB 100274
Firma: Diakonische Betriebe Kästorf GmbH - D.B.K.
Sitz: Gifhorn
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HRB 100274: Diakonische Betriebe Kästorf GmbH - D.B.K., Gifhorn, Hauptstr. 51, 3...
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Veröffentlichung vom 22.09.2017 19:00:00
HRB 100274: Diakonische Betriebe Kästorf GmbH - D.B.K., Gifhorn, Hauptstr. 51, 38518 Gifhorn. Die Gesellschafterversammlung hat am 10.08.2017 beschlossen, das Stammkapital (DEM 2.000.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 1.022.583,78 um EUR 416,22 auf EUR 1.023,000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 7 zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 auf 1.123.000,00 EUR beschlossen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 10.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2017 Teile des Vermögens (Teilbetrieb "Handwerksbetriebe nebst Ausbildung und BBZ (Berufsausbildungszentrum)") der Diakonische Servicegesellschaft Kästorf GmbH (DSK) mit Sitz in Gifhorn (Amtsgericht Hildesheim HRB 200778) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung ist heute mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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