Veröffentlichungen vom Amtsgericht Oldenburg zum Aktenzeichen HRB 100228
Firma: H + H Schepers Schiffsverwaltung GmbH
Sitz: Elsfleth
Veränderungen
Veröffentlichung vom 11.05.2021 19:00:00
HRB 100228: H + H Schepers Schiffsverwaltung GmbH, Elsfleth, Friedrich-August-Str. 3, 26931 Elsfleth. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.03.2021 mit Änderungen vom 28.04.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 29.03.2021 und 07.05.2021 und der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträgers vom 29.03.2021 und 07.05.2021 mit der Heinrich Schepers GmbH mit Sitz in Elsfleth (Amtsgericht Oldenburg HRB 100157) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.03.2021 mit Änderungen vom 28.04.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 29.03.2021 und 07.05.2021 und der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträgers vom 29.03.2021 und 07.05.2021 mit der H. T. Schepers GmbH mit Sitz in Elsfleth (Amtsgericht Oldenburg HRB 100155) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.03.2021 mit Änderungen vom 28.04.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 29.03.2021 und 07.05.2021 und der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträgers vom 29.03.2021 und 07.05.2021 mit der MS "Torge S" H + H Schepers Beteiligungs GmbH mit Sitz in Elsfleth (Amtsgericht Oldenburg HRB 100618) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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