Veröffentlichungen vom Amtsgericht Osnabrück zum Aktenzeichen HRA 4258
Firma: Waffelfabrik Meyer zu Venne GmbH & Co. KG
Sitz: Ostercappeln
Adresse: Darpvenner Weg 5, 49179 Ostercappeln-Venne
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HRA 4258: Waffelfabrik Meyer zu Venne GmbH & Co. KG, Ostercappeln, Darpvenner We...
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Waffelfabrik Meyer zu Venne GmbH & Co. KG, Ostercappeln, Darpvenner Weg 5, 49179...
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Waffelfabrik Meyer zu Venne GmbH & Co. KG, Ostercappeln, Darpvenner Weg 5, 49179...
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Veröffentlichung vom 20.07.2009 22:00:00
Wilhelm Meyer zu Venne GmbH & Co. KG, Ostercappeln-Vorwalde, Darpvenner Weg 5, 49179 Ostercappeln-Venne.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.06.2009 mit der Waffelfabrik Meyer zu Venne GmbH & Co. KG mit Sitz in Ostercappeln-Venne (Amtsgericht Osnabrück HRA 5514) verschmolzen. Firma geändert, nun: Waffelfabrik Meyer zu Venne GmbH & Co. KG. Ostercappeln. Geschäftsanschrift: Darpvenner Weg 5, 49179 Ostercappeln-Venne. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Meyer zu Venne GmbH, Ostercappeln (Amtsgericht Osnabrück HRB 19925). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.