Veröffentlichungen vom Amtsgericht Tostedt zum Aktenzeichen HRA 2377
Firma: Das Futterhaus Buchholz Kressin-Pulla GmbH & Co. KG
Sitz: Buchholz
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HRA 2377: Das Futterhaus Buchholz Kressin-Pulla GmbH & Co. KG, Buchholz, Maurers...
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Das Futterhaus Buchholz Kressin-Pulla GmbH & Co. KG, Buchholz, Maurerstr. 42, 21...
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Veröffentlichung vom 17.08.2012 12:00:00
Das Futterhaus Buchholz Kressin-Pulla GmbH & Co. KG, Buchholz, Maurerstr. 42, 21244 Buchholz. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2011 die Unternehmen als Ganzes der von der Einzelkauffrau Anke Kressin-Prulla, wohnhaft Königsmoor, geb. am 25.09.1967, unter der Firma "Das Futterhaus e.Kfr, Tostedt, (AG Tostedt, HRA 201936) und unter der Firma Das Futterhaus Schneverdingen e.Kfr. Schneverdingen (AG Lüneburg HRA 201382) betriebenen Unternehmen im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederungen werden erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt der jeweiligen übertragenden Rechtsträger. Die Ausgliederung (bzgl. "Das Futterhaus e. Kfr"., Tostedt, AG Tostedt HRA 201936) ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tage wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Das Futterhaus Buchholz Kressin-Pulla KG, Buchholz, Maurerstr. 42, 21244 Buchhol...