Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aurich zum Aktenzeichen HRA 2056
Firma: F. Klostermann
Sitz: Logabirum
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HRA 2056: TRAUCON AG & Co. KG, Großefehn, Tullumstraße 7, 26629 Großefehn. Geänd...
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HRA 2056: TRAUCON AG & Co. KG, Großefehn, Kirchweg 1, 26629 Großefehn. Neue Gesc...
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Veröffentlichung vom 17.12.2010 12:00:00
TRAUCON GmbH & Co.KG, Großefehn, Kirchweg 1, 26629 Großefehn. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2010/25.11.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.06.2010/25.11.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.06.2010/25.11.2010 mit der TRAUCOGLAS Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Wiesmoor (Amtsgericht Aurich, HRB 1156) verschmolzen. Weiterhin ist die Gesellschaft als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.06.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.06.2010 mit der TRAUCOGLAS GmbH & Co. KG mit Sitz in Wiesmoor (Amtsgericht Aurich, HRA 1997) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.