Veröffentlichungen vom Amtsgericht Oldenburg zum Aktenzeichen HRA 205000
Firma: Klinikum Oldenburg Anstalt des öffentlichen Rechts
Sitz: Oldenburg
Adresse: Rahel-Straus-Straße 10, 26133 Oldenburg
Veränderungen
HRA 205000: Klinikum Oldenburg Anstalt des öffentlichen Rechts, Oldenburg, Rahel...
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Berichtigungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 24.06.2016 19:00:00
HRA 205000: Klinikum Oldenburg Anstalt des öffentlichen Rechts, Oldenburg, Rahel-Strauss-Straße 10, 26133 Oldenburg. Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts. Satzung vom 29.02.2016, zuletzt geändert am 17.06.2016. Geschäftsanschrift: Rahel-Strauss-Straße 10, 26133 Oldenburg. Öffentlicher Zweck der Anstalt ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere die bedarfsgerechte Krankenversorgung der Bevölkerung im Rahmen des niedersächsischen Krankhausplanes sowie im zugelassenen Umfang die Beteiligung an der teilstationären und ambulanten Krankenversorgung. Die Anstalt ist außerdem im Bereich Wissenschaft, Forschung und Lehre tätig. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Dr. Tenzer, Dirk, Oldenburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Heyen, Martina, Oldenburg, *XX.XX.XXXX; Wülfrath, Martin, Oldenburg, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Klinikum Oldenburg gGmbH, Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg, HRB 4157) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.02.2016. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Tenzer, Dirk aus Oldenburg,
Heyen, Martina aus Oldenburg,
Wülfrath, Martin aus Oldenburg