Veröffentlichungen vom Amtsgericht Oldenburg zum Aktenzeichen HRA 204994
Veränderungen
Veröffentlichung vom 21.03.2017 19:00:00
HRA 204994: Abbruch Feye KG, Wardenburg, Ostkamp 1, 26203 Wardenburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2016 mit Ergänzung vom 24.02.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammmlung vom 25.08.2016 und 08.03.2017 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Günther Feye, geboren am 24.07.1952, Oldenburg unter der Firma Günther Feye Abbrucharbeiten e.K. in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRA 204872) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
HRA 204994: Abbruch Feye KG, Wardenburg, Ostkamp 1, 26203 Wardenburg. (Durchführ...