Veröffentlichungen vom Amtsgericht Oldenburg zum Aktenzeichen HRA 204839
Firma: FTSP FRISIA-TREUHAND Schmädeke GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Sitz: Oldenburg
Adresse: Bürgerfelder Straße 1, 26127 Oldenburg
Veränderungen
HRA 204839: FTSP FRISIA-TREUHAND Schmädeke GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgese...
Veränderungen
HRA 204839: FTSP FRISIA-TREUHAND Schmädeke GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgese...
Veränderungen
HRA 204839: FTSP FRISIA-TREUHAND Schmädeke GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgese...
Veränderungen
HRA 204839: FTSP FRISIA-TREUHAND Schmädeke GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgese...
Veränderungen
HRA 204839: FTSP FRISIA-TREUHAND Schmädeke GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungs...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.02.2016 19:01:00
HRA 204839: FTSP FRISIA-TREUHAND Schmädeke GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Oldenburg, Bürgerfelder Straße 1, 26127 Oldenburg. (Betrieb einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bürgerfelder Straße 1, 26127 Oldenburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: FTSP Verwaltungs GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 210614), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der FRISIA-TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 875) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.12.2015. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.