Veröffentlichungen vom Amtsgericht Tostedt zum Aktenzeichen HRA 203971
Firma: Prima Pflege Bremervörde GmbH & Co. KG.
Sitz: Bremervörde
Adresse: Dammstraße 5, 27432 Bremervörde
Veränderungen
HRA 203971: Ambulanter Pflege-Dienst Bremervörde GmbH & Co. KG, Bremervörde, Dam...
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HRA 203971: Ambulanter Pflege-Dienst Bremervörde GmbH & Co. KG, Bremervörde, Dam...
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HRA 203971: Ambulanter Pflege-Dienst Bremervörde GmbH & Co. KG, Bremervörde, Dam...
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HRA 203971: Ambulanter Pflege-Dienst Bremervörde GmbH & Co. KG, Bremervörde, Wal...
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HRA 203971: Ambulanter Pflege-Dienst Bremervörde GmbH & Co. KG, Bremervörde, Wal...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.06.2019 19:00:00
HRA 203971: Ambulanter Pflege-Dienst Bremervörde GmbH & Co. KG, Bremervörde, Waldstraße 9, 27432 Bremervörde. (Der Betrieb eines ambulanten Alten- und Krankenpflegedienstes und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Waldstraße 9, 27432 Bremervörde. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Bestellt als Persönlich haftender Gesellschafter: Prima Pflege Verwaltungs GmbH, Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 30290), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Ambulanter Pflege-Dienst Bremervörde GmbH, Bremervörde (Amtsgericht Tostedt HRB 206798) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.05.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.