Veröffentlichungen vom Amtsgericht Oldenburg zum Aktenzeichen HRA 203758
Firma: Matthäi Bauunternehmen GmbH & Co. KG
Sitz: Westerstede
Veränderungen
HRA 203758: Matthäi Bauunternehmen GmbH & Co. KG, Westerstede, Sternkamp 14, 266...
Veränderungen
HRA 203758: Matthäi Bauunternehmen GmbH & Co. KG, Westerstede, Sternkamp 14,...
Veränderungen
Matthäi Bauunternehmen GmbH & Co. KG, Westerstede, Sternkamp 14, 26655 Westerste...
Veränderungen
Matthäi Bauunternehmen GmbH & Co. KG, Westerstede, Sternkamp 14, 26655 Westerste...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.08.2013 12:00:00
Matthäi Bauunternehmen GmbH & Co. KG, Westerstede, Sternkamp 14, 26655 Westerstede. (Gegenstand: Ausführung von Straßen-, Tief- und allen anderen Bauarbeiten, die Herstellung von Baustoffen und Transportbeton sowie der Handel mit Baustoffen, ferner der Güternah- und Werkfernverkehr in dem Umfang, wie behördliche Genehmigungen dafür nicht erforderlich oder eingeholt sind oder noch werden). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Sternkamp 14, 26655 Westerstede. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Baustoffe Flechtingen Verwaltungs-GmbH, Flechtingen (Amtsgericht Stendal HRB 102055), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Ahlswede, Oliver, Westerstede, *XX.XX.XXXX; Janssen, Christian, Krummhörn, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Matthiä Bauunternehmen GmbH & Co.KG mit Sitz in Verden (Amtsgericht Walsrode, HRA 120980) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 18.07.2013 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.07.2013 mit Ergänzung vom 29.07.2013. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Ahlswede, Oliver aus Westerstede,
Janssen, Christian aus Krummhörn