Veröffentlichungen vom Amtsgericht Walsrode zum Aktenzeichen HRA 202936
Firma: Norix Lackfabrik GmbH & Co. KG
Sitz: Scheeßel
Veränderungen
HRA 202936: Norix Lackfabrik GmbH & Co. KG, Scheeßel, Westerveseder Landstraße 1...
Veränderungen
HRA 202936: Norix Lackfabrik GmbH & Co. KG, Scheeßel, Westerveseder Landstraße 1...
Veränderungen
HRA 202936: Norix Lackfabrik GmbH & Co. KG, Scheeßel, Westerveseder Landstra...
Veränderungen
HRA 202936:Norix Lackfabrik GmbH & Co. KG, Scheeßel, Westerveseder Landstraß...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 22.09.2015 11:44:00
HRA 202936:Norix Lackfabrik GmbH & Co. KG, Scheeßel, Westerveseder Landstraße 1, 27383 Scheeßel.(Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Lacken,Farben und chemischen Erzeugnissen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen an anderen Orten zu errichten. Sie darf alle Geschäfte abschließen und Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen oder diesen zu fördern.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Westerveseder Landstraße 1, 27383 Scheeßel. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Norix Verwaltungs GmbH, Scheeßel (Amtsgericht Walsrode HRB 205571), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Norix Lackfabrik GmbH, Scheeßel (Amtsgericht Walsrode, HRB 70110) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.07.2015. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.