Veröffentlichungen vom Amtsgericht Osnabrück zum Aktenzeichen HRA 202854
Firma: Elbersdrucke GmbH & Co. KG
Sitz: Bramsche
Veränderungen
HRA 202854:Elbersdrucke GmbH & Co. KG, Bramsche, Raschplatz 1, 49565 Bramsch...
Veränderungen
HRA 202854:Elbersdrucke GmbH & Co. KG, Bramsche, Raschplatz 1, 49565 Bramsch...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.09.2011 22:00:00
Elbersdrucke GmbH & Co. KG, Bramsche, Raschplatz 1, 49565 Bramsche. (Handel mit Rohstoffen, landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Industrieprodukten, insbesondere der Import und Export von Rohtextilien, sowie alle Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Raschplatz 1, 49565 Bramsche. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Rasch-Textil Beteiligungsgesellschaft mbH, Bramsche (Amtsgericht Osnabrück HRB 19956). Persönlich haftender Gesellschafter: Rasch Vermögensverwaltung KG, Bramsche (Amtsgericht Osnabück HRA 6620), von der Vertretung ausgeschlossen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Elbersdrucke GmbH, Bramsche (Amtsgericht Osnabrück HRB 21473) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2011. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.