Veröffentlichungen vom Amtsgericht Tostedt zum Aktenzeichen HRA 202511
Firma: Matthäi Bauunternehmen GmbH & Co. KG
Sitz: Bremervörde
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HRA 202511: Matthäi Bauunternehmen GmbH & Co. KG, Bremervörde, Gnarrenburger Str...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 12.08.2013 12:00:00
Matthäi Bauunternehmen GmbH & Co. KG, Bremervörde, Gnarrenburger Straße 195, 27432 Bremervörde. (Ausführung von Straßen-, Tief- und allen anderen Bauarbeiten, die Herstellung von Baustoffen und Transportbeton sowie der Handel mit Baustoffen, ferner der Güternah- und Werkfernverkehr in dem Umgang, wie behördliche Genehmigungen dafür nicht erforderlich oder eingeholt sind oder noch werden). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Gnarrenburger Straße 195, 27432 Bremervörde. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: M-Asphalt Alteno Verwaltungs GmbH, Luckau (Amtsgericht Cottbus HRB 2182 CB), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Hinck, Jens, Lamstedt-Nindorf, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der Matthäi Bauunternehmen GmbH & Co. KG mit Sitz in Verden (Amtsgericht Walsrode HRA 120980) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 18.07.2013 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.07.2013. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Hinck, Jens aus Lamstedt-Nindorf