Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aurich zum Aktenzeichen HRA 202331
Firma: Bokelmann Versorgungstechnik GmbH & Co. KG
Sitz: Wittmund
Löschungen
HRA 202331: Bokelmann Versorgungstechnik GmbH & Co. KG, Wittmund, Schmiedestraße...
Veränderungen
HRA 202331: Bokelmann Versorgungstechnik GmbH & Co. KG, Wittmund, Schmiedestraße...
Veränderungen
HRA 202331: Bokelmann Versorgungstechnik GmbH & Co. KG, Wittmund, Schmiedestraße...
Veränderungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 06.12.2016 19:00:00
HRA 202331: Bokelmann Versorgungstechnik GmbH & Co. KG, Wittmund, Schmiedestraße 4, 26409 Wittmund. (Gegenstand des Unternehmens ist der Versorgungsleitungsbau sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schmiedestraße 4, 26409 Wittmund. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: ALLSERV GmbH, Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 26260), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des Teilbetriebes "Versorgungsleitungsbau" der "Bauunternehmen Bokelmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Co. KG" mit Sitz in Wittmund (Amtsgericht Aurich, HRA 2111) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 22.11.2016 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.