Veröffentlichungen vom Amtsgericht Osnabrück zum Aktenzeichen HRA 201368
Firma: UNIROPA Development Service KG
Sitz: Osnabrück
Löschungen
UNIROPA Development Service KG, Osnabrück, In der Barlage 111, 49078 Osnabrück.D...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.12.2008 22:00:00
UNIROPA Development Service KG, Osnabrück, In der Barlage 111, 49078 Osnabrück.(Beratung und Betreuung von privaten und gewerblichen Klienten zu allen Belangen der Einkommenserzielung (keine Leistung nach RBG und StBG), Vermittlung von Geschäfts- und Spezialistenkontakten, Sekretariatsdienstleistungen, Arbeits- und Lehrstellenvermittlung, Durchführung von Bildungs- und Trainingsmaßnahmen, Weiterentwicklung von Lehrmethoden und Schulungskonzepten, Projektentwicklung, Innenausbau, Abrissarbeiten und Trockenbau sowie der Handel mit Baumaterialen). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: In der Barlage 111, 49078 Osnabrück. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Richter, Ralf, Osnabrück, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der UNIROPA Development GmbH, Osnabrück (AG Osnabrück HRB 202185) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 02.10.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Richter, Ralf aus Osnabrück