Veröffentlichungen vom Amtsgericht Oldenburg zum Aktenzeichen HRA 200812
Firma: Turbo-Technik GmbH & Co. KG
Sitz: Wilhelmshaven
Veränderungen
HRA 200812: Turbo-Technik GmbH & Co. KG, Wilhelmshaven, Hannoversche Str. 11, 26...
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HRA 200812: Turbo-Technik GmbH & Co. KG, Wilhelmshaven, Hannoversche Str. 11, 26...
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HRA 200812: Turbo-Technik GmbH & Co. KG, Wilhelmshaven, Hannoversche Str. 11, 26...
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HRA 200812:Turbo-Technik GmbH & Co. KG, Wilhelmshaven, Hannoversche Str. 11, 263...
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Turbo-Technik GmbH & Co. KG, Wilhelmshaven, Hannoversche Str. 11, 26384 Wilhelms...
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TURBO-TECHNIK REPARATUR-WERFT GmbH & Co. KG, Wilhelmshaven, Hannoversche Str. 11...
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TURBO-TECHNIK REPARATUR-WERFT GmbH & Co. KG, Wilhelmshaven, Hannoversche Str. 11...
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TURBO-TECHNIK REPARATUR-WERFT GmbH & Co. KG, Wilhelmshaven (Hannoversche Str. 11...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.04.2007 07:37:00
TURBO-TECHNIK REPARATUR-WERFT GmbH & Co. KG, Wilhelmshaven (Hannoversche Str. 11, 26384 Wilhelmshaven, Reparatur und den Umbau von Schiffen aller Art, die Reparatur von Schwimmkörpern und schwimmenden Geräten, den Sektions- und Tankbau, den Maschinen- und Rohleitungsbau, die Durchführung von Reisereparaturen auf Seeschiffen im In- und Ausland, die Werksvertretung in- und ausländischer Schiffsmotorenhersteller und Werften sowie die Durchführung von Industrie- und Montagearbeiten und den Handel mit beweglichen Gegenständen). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Dassler Beteiligungs GmbH, Wilhelmshaven (Amtsgericht Oldenburg HRB 130445). Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der Dassler KG mit Sitz in Wilhelmshaven (Amtsgericht Oldenburg HRA 130173) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 12. 12. 2006 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 12. 12. 2006 unter gleichzeitiger Firmenfortführung der zu HRA 130224 Amtsgericht Oldenburg eingetragenen Kommanditgesellschaft. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.