Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aurich zum Aktenzeichen HRA 200534
Firma: Holz- und Baumaterialien Handelsgesellschaft Weener GmbH & Co.KG
Sitz: Weener
Veränderungen
HRA 200534:Holz- und Baumaterialien Handelsgesellschaft Weener GmbH & Co.KG, Wee...
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Holz- und Baumaterialien Handelsgesellschaft Weener GmbH & Co.KG, Weener, Neue F...
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Holz- und Baumaterialien Handelsgesellschaft Weener GmbH & Co.KG, Weener (Neue F...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 05.10.2007 07:16:00
Holz- und Baumaterialien Handelsgesellschaft Weener GmbH & Co.KG, Weener (Neue Feldstraße 2, 26826 Weener, Gegenstand des Unternehmens ist der Groß- und Einzelhandel mit Holz- und Baustoffen aller Art, der Betrieb eines Baumarktes, die Vornahme von Gas- und Wasserinstallationen, der Handel mit Immobilien sowie die Ausführung aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen.). Kommanditgesellschaft. Zweigniederlassung errichtet unter Firma: Holz- und Baumaterialien-Handelsgesellschaft Bunde, Zweigniederlassung der Holz- und Baumaterialien Handelsgesellschaft Weener GmbH & Co. KG, 26831 Bunde. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Holz- und Baumaterialien Verwaltungs-GmbH, Weener (Amtsgericht Aurich, HRB 200519), vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Holz- und Baumaterialien-Handelsgesellschaft, Weener, GmbH, Weener (HRB 110274, Amtsgericht Aurich) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.08.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.