Veröffentlichungen vom Amtsgericht Tostedt zum Aktenzeichen HRA 200237
Firma: Autohaus Kuhn & Witte GmbH & Co. KG
Sitz: Jesteburg
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HRA 200237: Autohaus Kuhn & Witte GmbH & Co. KG, Jesteburg, Allerbeeksring 2-12,...
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Autohaus Kuhn & Witte GmbH & Co. KG, Jesteburg (Allerbeeksring 2-12, 21266 Jeste...
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Veröffentlichung vom 06.09.2007 07:53:00
Anneliese Witte Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Jesteburg (Allerbeeksring 2-12, 21266 Jesteburg). Firma geändert, nun: Neue Firma: Autohaus Kuhn & Witte GmbH & Co. KG. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Kuhn & Witte Verwaltungsgesellschaft mbH, Jesteburg (AG Tostedt HRB 200270). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.06.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.06.2007 mit der Autohaus Kuhn & Witte Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Jesteburg (AG Tostedt HRB 2137) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.