Veröffentlichungen vom Amtsgericht Göttingen zum Aktenzeichen HRA 200183
Firma: MPM Environment Intelligence Kommanditgesellschaft
Sitz: Gittelde
Löschungen
HRA 200183: MPM Environment Intelligence Kommanditgesellschaft, Gittelde, Bahnho...
Veränderungen
HRA 200183: MPM Environment Intelligence Kommanditgesellschaft, Gittelde, Bahnho...
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HRA 200183:MPM Environment Intelligence Kommanditgesellschaft, Gittelde, Bahnhof...
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MPM Environment Intelligence Kommanditgesellschaft, Gittelde, Bahnhofstr. 3a, 37...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.11.2007 12:00:00
MPM Environment Intelligence Kommanditgesellschaft, Gittelde (Bahnhofstr. 3a, 37534 Gittelde, Handel, Vermittlung, Transport durch Fremdvergabe an Speditionen, die Lagerung, die Aufbereitung und die stoffliche Verwertung von Abfall- und Wertstoffen sowie Eisenschrotten,legierten Eisenschrotten, Nichteisenmetallen und Sonderabfällen, insbesondere von Leiterplatten und bohr- und Fräsmehlen.Ein weiterer Gegenstand der Gesellschaft besteht in der Beratung und Konzeptumsetzung für Umweltmanagement und Arbeitssicherheit und der Gestellung von Abfall- und Sicherheitsbeauftragten in anderen Unternehmen.Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck zum Gegenstand.Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Kolbe, Peter, Holle, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der MPM Environment Intelligence GmbH, Gittelde (AG Göttingen HRB 130732), nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.08.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Kolbe, Peter aus Holle