Veröffentlichungen vom Amtsgericht Braunschweig zum Aktenzeichen HRA 14252
Firma: ECB Beteiligungen GmbH & Co. KG
Sitz: Braunschweig
Veränderungen
HRA 14252: ECB Beteiligungen GmbH & Co. KG, Braunschweig, Theodor-Heuss-Straße 7...
Veränderungen
HRA 14252: ECB Beteiligungen GmbH & Co. KG, Braunschweig, Theodor-Heuss-Straße 7...
Veränderungen
HRA 14252: ECB Beteiligungen GmbH & Co. KG, Braunschweig, Theodor-Heuss-Straße 7...
Veränderungen
ECB Beteiligungen GmbH & Co. KG, Braunschweig, Theodor-Heuss-Straße 7, 38122 Bra...
Veränderungen
ECB Beteiligungen GmbH & Co. KG, Braunschweig, Theodor-Heuss-Straße 7, 38122 Bra...
Veränderungen
ECB Beteiligungen GmbH & Co. KG, Braunschweig, Theodor-Heuss-Straße 7, 38122 Bra...
Veränderungen
Objekt Nordstraße 31 GmbH & Co. KG, Braunschweig, Theodor-Heuss-Straße 7, 38122 ...
Veränderungen
Objekt Nordstraße 31 GmbH & Co. KG, Braunschweig, Theodor-Heuss-Straße 7, 38122 ...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 04.08.2010 12:00:00
Objekt Nordstraße 31 GmbH & Co. KG, Braunschweig, Theodor-Heuss-Straße 7, 38122 Braunschweig.Geschäftsanschrift: Theodor-Heuss-Straße 7, 38122 Braunschweig. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 08.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und dem Inhaber des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tage das gesamte Vermögen der Forstbetrieb Romsthal e.K. mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRA 200891) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.