Veröffentlichungen vom Amtsgericht Braunschweig zum Aktenzeichen HRA 14103
Firma: DMG Direkt Marketing Gesellschaft mbH & Co. KG
Sitz: Braunschweig
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HRA 14103: DMG Direkt Marketing Gesellschaft mbH & Co. KG, Braunschweig, Theodor...
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DMG Direkt Marketing Gesellschaft mbH & Co. KG, Braunschweig, Theodor-Heuss-Str....
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Borek Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG, Braunschweig, Theodor-Heuss-Str. 7, ...
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Veröffentlichung vom 24.03.2010 12:00:00
Borek Beteiligungsverwaltung GmbH & Co. KG, Braunschweig, Theodor-Heuss-Str. 7, 38122 Braunschweig.Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Objekt Domplatz 4 Verwaltungsgesellschaft mbH, Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRB 4803); Objekt Theodor-Heuss Straße 7 Verwaltungsgesellschaft mbH, Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRB 4808). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.02.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tage mit der Objekt Theodor-Heuss-Straße 7 GmbH & Co. KG mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRA 10159) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.02.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tage mit der Objekt Domplatz 4 GmbH & Co. KG mit Sitz in Braunschweig (Amtsgericht Braunschweig HRA 10160) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.