Veröffentlichungen vom Amtsgericht Göttingen zum Aktenzeichen HRA 111331
Firma: Kreis- und Stadtsparkasse Münden
Sitz: Hann. Münden
Löschungen
HRA 111331: Kreis- und Stadtsparkasse Münden, Hann. Münden (Bahnhofstraße 21/23,...
Veränderungen
HRA 111331: Kreis- und Stadtsparkasse Münden, Hann. Münden (Bahnhofstraße 21/23,...
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Kreis- und Stadtsparkasse Münden, Hann. Münden, (Bahnhofstraße 21/23, 34346 Hann...
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Kreis- und Stadtsparkasse Münden, Hann. Münden, (Bahnhofstr.21-23, 34346 Hann. M...
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Veröffentlichung vom 08.02.2008 12:00:00
Kreis- und Stadtsparkasse Münden, Hann. Münden (Bahnhofstr.21-23, 34346 Hann. Münden). Die Sparkasse kann alle banküblichen Geschäfte betreiben, soweit nicht bestimmte Arten von Geschätfen nach Maßgabe einer Sparkassenverordnung ( § 6 Abs. 1 NSpG) ausgeschlossen sind. Weitere Geschäfte, die auch von anderen Kreditinstituten üblicherweise ihren Kunden angeboten werden und mit zulässigen Geschäften der Sparkasse im engen Sachzusammenhang stehen, sind ebenfalls zulässig. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern. Zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung der Sparkasse gemäß § 10 Abs. 1 Niedersächsisches Sparkassengesetz sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam berufen. Der Verwaltungsrat beschließt, wer die Vorstandsmitglieder im Falle der Verhinderung vertritt. Die Geschäftsordnung für den Vorstand kann bestimmen, dass ein Mitglied des Vorstands zusammen mit einem Mitarbeiter oder für bestimmte Geschäftsarten zwei Mitarbeiter gemeinsam die Sparkasse vertreten können. In einzelnen Anglegenheiten kann der Vorstand eines seiner Mitglieder oder einen Mitarbeiter allein mit der Vertretung der Sparkasse beauftragen.