Veröffentlichungen vom Amtsgericht Walsrode zum Aktenzeichen HRA 100093
Firma: Ulrich Meyer GmbH & Co. KG - mittwald medien -
Sitz: Espelkamp
Löschungen
Ulrich Meyer GmbH & Co. KG, Wagenfeld, Sonnenstr. 3, 49419 Wagenfeld. Firma geän...
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Ulrich Meyer GmbH & Co. KG, Wagenfeld, Sonnenstr. 3, 49419 Wagenfeld. Geschäftsa...
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Ulrich Meyer GmbH & Co. KG, Wagenfeld, Sonnenstr. 3, 49419 Wagenfeld. Einzelprok...
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Ulrich Meyer GmbH & Co. KG, Wagenfeld (Sonnenstr. 3, 49419 Wagenfeld). Prokura e...
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Veröffentlichung vom 20.02.2007 09:59:00
Ulrich Meyer GmbH & Co. KG, Wagenfeld (Sonnenstr. 3, 49419 Wagenfeld). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.11.2006 und der Gesellschafterversammlung der Mittwald CM Service GmbH & Co. KG vom 20.11.2006 Teile ihres Vermögens (den Betriebsteil "Internetdienstleistungen") als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Mittwald CM Service GmbH & Co. KG mit Sitz in Espelkamp (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 6640) übertragen. Die Gesellschaft hat daneben nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.11.2006 und der Gesellschafterversammlung der Ulrich & Martin Meyer GmbH & Co. KG vom 20.11.2006 Teile ihres Vermögens (den Betriebsteil "Ärztedrucksachen und Praxismarketing") als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die Ulrich & Martin Meyer GmbH & Co. KG mit Sitz in Espelkamp (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 6632) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an den Abspaltungen beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.