Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hannover zum Aktenzeichen GnR 253
Firma: Immobilien eG der Volksbanken und Raiffeisenbanken in Bad Pyrmont, Coppenbrügge, Emmerthal, Hehlen, Lügde, Ottenstein, Salzhemmendorf und Stadtoldendorf
Sitz: Hameln
Veränderungen
GnR 253: Wohnungsgenossenschaft Gartenheim eG, Hannover (Hildesheimer Str. 142, ...
Veränderungen
GnR 253: Wohnungsgenossenschaft Gartenheim eG, Hannover (Hildesheimer Str. 142, ...
Veränderungen
GnR 253: Wohnungsgenossenschaft Gartenheim eG, Hannover (Hildesheimer Str. 142, ...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 27.09.2010 12:00:00
Wohnungsgenossenschaft Gartenheim eG, Hannover, (Hildesheimer Str. 142, 30171 Hannover).Die Vertreterversammlung vom 23.06.2010 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Mitglieder), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthaben), § 9 (Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall), § 10 (Beendigung der Mitgliedschaft durch Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder Personengesellschaft), § 11 (Ausschließung eines Mitglieds), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 14 (Recht auf wohnliche Versorgung), § 15 (Überlassung von Wohnungen und Eigenheimen), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 19 (Haftung/Ausschluss der Nachschusspflicht), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29 (Gemeinsame Sitzungungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Zusammensetzung der Vertreterversammlungund Stellung der Vertreter), § 31 (Vertreterversammlung), § 32 (Einberufung der Vertreterversammlung), § 33 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), § 34 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), § 35 (Mehrheitserfordernisse), § 36 (Auskunftsrecht), § 43 (Prüfung) und § 44 (Auflösung) beschlossen. (1) Der Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, vermitteln, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gem. § 28 die Voraussetzungen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes ist ferner zulässig, wenn es sich um die Vermietung von Gewerbeobjekten handelt. (4) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und Genußrechte gewähren. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.