Veröffentlichungen vom Amtsgericht Walsrode zum Aktenzeichen GnR 20112
Firma: Raiffeisen-Erzeugergemeinschaft für Qualitätsgetreide und Qualitätsraps Grafschaft Hoya e.G.
Sitz: Schweringen
Veränderungen
GnR 20112: Raiffeisen-Erzeugergemeinschaft für Qualitätsgetreide und Qualitätsra...
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GnR 20112:Raiffeisen-Erzeugergemeinschaft für Qualitätsgetreide und Qualitätsrap...
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Veröffentlichung vom 19.05.2014 19:00:00
GnR 20112:Raiffeisen-Erzeugergemeinschaft für Qualitätsgetreide und Qualitätsraps Grafschaft Hoya e.G., Schweringen (Industriestraße 5 - 6, 27333 Schweringen). Die Generalversammlung vom 24.02.2014 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Zweck und Gegenstand), § 9 (Ausschluss), § 12 (Pflichten der Mitglieder), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 17 (Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 19 (Willensbildung), § 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 36 (Teilnahme der Verbände), § 40 (Nachschusspflicht), § 42 (Jahresabschluss) und § 48 (Mitgliedschaften) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Dieser Zweck soll durch die Ausrichtung der Tätigkeit der Genossenschaft an den Grundsätzen des Agrarmarktstrukturgesetzes und der Agrarmarktstrukturverordnung im Rahmen ihres Unternehmensgegentandes erreicht werden. Gegenstand des Unternehmens ist die Anpassung der Erzeugung und des Absatzes von Qualitätsgetreide und Qualitätsraps an die Erfordernisse des Marktes durch a) die Ausrichtung der Erzeugung der Mitgliedsbetriebe auf die Gewinnung von Produkten mit nachweisbaren Qualitätseigenschaften auf der Grundlage der Erzeugungs- und Qualitätsregeln im Rahmen des von der Genossenschaft festgelegten Produktionsverfahrens; b) die Beratung, Überwachung und Kontrolle der Erzeugung in den Mitgliedsbetrieben aufgrund der Erzeugungs- und Qualitätsregeln; c) die gemeinsame Vermarktung der Erzeugung im Rahmen entsprechender vertraglicher Bindungen. Nicht mehr Vorstand: Herberg, Peter, Landwirt, Eystrup.