Veröffentlichungen vom Amtsgericht Hildesheim zum Aktenzeichen GnR 200032
Firma: Erhard Immobilien Dienstleistungsgenossenschaft eG
Sitz: Sarstedt
Adresse: Weberstraße 15 A, 31157 Sarstedt
Veränderungen
GnR 200032: Erhard Immobilien Dienstleistungsgenossenschaft eG, Sarstedt (Webers...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.05.2020 19:00:00
GnR 200032: Erhard Immobilien Dienstleistungsgenossenschaft eG, Sarstedt (Weberstr. 15 A, 31157 Sarstedt). eingetragene Genossenschaft. Satzung vom 18.11.2019. Anbieten von Dienstleistungen für Immobilien einschließlich deren Verwaltung sowie Objektbetreuung (z. B. Hausmeisterdiensten), Bauberatungs- sowie Bauleitungsdienstleistungen und der Errichtung von gewerblichen Photovoltaik- und/oder Werbeanlagen sowie die Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Belastung, Veräußerung von Grundstücken und die Übernahme aller im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben, hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen. Keine Nachschusspflicht der Genossen. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt: Vorstand: Erhard, Björn, Sarstedt, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Caminova GmbH, Sarstedt (Amtsgericht Hildesheim HRB 201663) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.11.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Personen: Erhard, Björn aus Sarstedt