Veröffentlichungen vom Amtsgericht Oldenburg zum Aktenzeichen GnR 150020
Firma: Raiffeisen-Warengenossenschaft eingetragene Genossenschaft Markhausen
Sitz: Markhausen
Veränderungen
GnR 150020: Raiffeisen Südoldenburg eG, Markhausen, Hauptstraße 56, 26169 Frieso...
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GnR 150020: Raiffeisen Südoldenburg eG, Markhausen, Hauptstraße 56, 26169 Frieso...
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Veröffentlichung vom 17.03.2020 19:00:00
GnR 150020: Raiffeisen-Warengenossenschaft eingetragene Genossenschaft Markhausen, Markhausen, Hauptstraße 56, 26169 Friesoythe. Die Generalversammlung vom 12.12.2019 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Zweck und Gegenstand), § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 9 (Ausschluss), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 33 (Abstimmungen und Wahlen), § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) und § 40 (Nachschusspflicht) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Raiffeisen Südoldenburg eG. Neuer Unternehmensgegenstand: gemeinschaftlicher Ein- und Verkauf landwirtschaftlicher Betriebsmittel, Förderung der Maschinenbenutzung, Handel mit Bau- und Brennstoffen, Trocknung von Feldfrüchten, Herstellung von Mischfutter, Handel mit tierischen Exkrementen, Betreiben von Haus- und Gartenmärkten, Betreiben von Tankstellen, Handel mit Agrarerzeugnissen. Keine Nachschusspflicht der Genossen. Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 12.12.2019 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.12.2019 mit der Ein- und Verkaufsgenossenschaft Emstek eG mit Sitz in Halen (Amtsgericht Oldenburg GnR 150006) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.Veränderungen
GnR 150020: Raiffeisen-Warengenossenschaft eingetragene Genossenschaft Markhause...
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