Veröffentlichungen vom Amtsgericht Göttingen zum Aktenzeichen GnR 110106
Firma: VR-Bank in Südniedersachsen eG
Sitz: Dransfeld
Löschungen
GnR 110106: VR-Bank in Südniedersachsen eG, Dransfeld (Heinrich-Sohnrey-Straße 1...
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GnR 110106:VR-Bank in Südniedersachsen eG, Dransfeld (Heinrich-Sohnrey-Straße 1,...
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VR-Bank in Südniedersachsen eG, Dransfeld (Heinrich-Sohnrey-Straße 1, 37127 Dran...
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VR-Bank in Südniedersachsen eG, Dransfeld (Heinrich-Sohnrey-Straße 1, 37127 Dran...
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VR-Bank in Südniedersachsen eG, Dransfeld (Heinrich-Sohnrey-Straße 1, 37127 Dran...
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VR-Bank in Südniedersachsen eG, Dransfeld (Heinrich-Sohnrey-Straße 1, 37127 Dran...
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VR-Bank in Südniedersachsen eG, Dransfeld (Heinrich-Sohnrey-Straße 1, 37127 Dran...
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VR-Bank in Südniedersachsen eG, Dransfeld (Heinrich-Sohnrey-Straße 1, 37127 Dran...
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Volksbank eG Dransfeld Groß Schneen Hann. Münden Staufenberg, Dransfeld (Heinric...
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Volksbank eG Dransfeld Groß Schneen Hann. Münden Staufenberg, Dransfeld (Heinric...
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Volksbank eG Dransfeld Groß Schneen Hann. Münden Staufenberg, Dransfeld (Heinric...
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Veröffentlichung vom 13.07.2007 09:33:00
Volksbank eG Dransfeld Groß Schneen Hann. Münden Staufenberg, Dransfeld (Heinrich-Sohnrey-Straße 1, 37127 Dransfeld). Die Vertreterversammlung vom 12.03.2007 hat die vollständige Neufassung des Statuts, insbesondere in § 2 (Zweck und Gegenstand) und § 15 (Vertretung), beschlossen. Verweis auf die Eintragung beim Gericht am Ort der Zweigniederlassung gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung gemäß § 26 Nr. 2 GenRegV n.F. von Amts wegen ergänzt bei: Lagerhaus Beverungen Niederlassung der Volksbank eG Dransfeld Groß Schneen Hann. Münden Staufenberg, 37688 Beverungen. Zweigniederlassung durch Verschmelzung mit der Raiffeisen Warengenossenschaft eG, Hardegsen, übernommen unter Firma: Albert Bierkamp Baustoffe Zweigniederlassung der Volksbank eG Dransfeld Groß Schneen Hann. Münden Staufenberg, 37186 Moringen. Gegenstand, des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, sowie des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; j) der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel; k) der gemeinschaftliche Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse; l) der Handel mit sonstigen Waren und Erbringung sonstiger Dienstleistungen; Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. Der Geschäftsbetrieb kann auf Nichtmitglieder ausgedehnt werden. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 12.03.2007 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.12.2006 mit der Raiffeisen Warengenossenschaft eG, Hardegsen (AG Göttingen GnR 130004) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.