Veröffentlichungen vom Amtsgericht Oldenburg zum Aktenzeichen GnR 110010
Firma: Erzeugergemeinschaft für Qualitätsvieh im Oldenburger Münsterland eG
Sitz: Bakum
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GnR 110010: Erzeugergemeinschaft für Qualitätsvieh im Oldenburger Münsterland eG...
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GnR 110010:Erzeugergemeinschaft für Qualitätsvieh im Oldenburger Münsterland eG,...
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Erzeugergemeinschaft für Qualitätsvieh im Oldenburger Münsterland eG, Bakum (Wes...
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Veröffentlichung vom 16.04.2007 09:48:00
Erzeugergemeinschaft für Qualitätsvieh im Oldenburger Münsterland eG, Bakum (Westerbakumer Straße 2, 49456 Bakum). Die Genossenschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 01.12.2006 und der Generalversammlung der Erzeugergemeinschaft für Schlachtvieh im Raum Bersenbrück eG vom 30.11.2006 und der Generalversammlung der Ferkel-Erzeugergemeinschaft Bramsche-Fürstenau eG vom 30.11.2006 mit der Erzeugergemeinschaft für Schlachtvieh im Raum Bersenbrück eG mit Sitz in Quakenbrück (Amtsgericht Osnabrück GnR 269) sowie mit der Ferkel-Erzeugergemeinschaft Bramsche-Fürstenau eG mit Sitz in Quakenbrück (Amtsgericht Osnabrück GnR 270) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.