Veröffentlichungen vom Amtsgericht Lüneburg zum Aktenzeichen GnR 107
Firma: Wohnungsgenossenschaft Lüneburg eG
Sitz: Lüneburg
Berichtigungen
GnR 107: Wohnungsgenossenschaft Lüneburg eG, Lüneburg (Kefersteinsraße 19, 21335...
Veränderungen
Veröffentlichung vom 05.08.2021 19:00:00
GnR 107: Wohnungsgenossenschaft Lüneburg eG, Lüneburg (Kefersteinsraße 19, 21335 Lüneburg). Die Generalversammlung vom 28.06.2021 hat die Änderungen der Satzung in § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 6 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 10 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 12 (Rechte der Mitglieder), § 15 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Kündigung weiterer Anteile), § 20 (Vorstand), § 21 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufsichtsrat), § 24 (Aufgaben des Aufsichtsrates), § 26 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 27 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung), § 30 (Mitgliederversammlung), § 31 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 33 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 36 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 37 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), § 41 (Bekanntmachungen) und in § 42 (Prüfung) beschlossen. § 9 (Beendigung der Mitgliedschaft durch Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder Personenhandelsgesellschaft) ist ersatzlos gestrichen. § 28a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern) und § 28b (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern) sind neu hinzugefügt worden. Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: Förderung der Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Geändert, nun: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens drei Personen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Veränderungen
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