Veröffentlichungen vom Amtsgericht Schwerin zum Aktenzeichen VR 650
Firma: Verein Mecklenburgischer Pastorinnen und Pastoren e. V.
Sitz: Schwerin
Veränderungen
Veröffentlichung vom 25.07.2022 23:01:00
VR 650: Verein Mecklenburgischer Pastorinnen und Pastoren e. V., Schwerin (Theodor-Kliefoth-Str. 9, 19243 Körchow OT Camin). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit dem Pommerschen Evangelischen Pfarrverein e.V. mit Sitz in Greifswald (Amtsgericht Stralsund, VR 4330) verschmolzen. Ferner wurde am 03.12.2021 die Neufassung der Satzung beschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.