Veröffentlichungen vom Amtsgericht Schwerin zum Aktenzeichen HRB 9847
Firma: HSP STEUER in Mecklenburg Raddatz Wild & Leifeld Steuerberatungsgesellschaft mbH
Sitz: Schwerin
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HRB 9847: HSP STEUER in Mecklenburg Raddatz Wild & Leifeld Steuerberatungsgesell...
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HRB 9847: HSP STEUER in Mecklenburg Raddatz Wild & Leifeld Steuerberatungsgesell...
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HRB 9847: HSP STEUER in Mecklenburg Raddatz Wild & Reinke Steuerberatungsgesells...
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HRB 9847: HSP STEUER in Mecklenburg Raddatz Wild & Reinke Steuerberatungsgesells...
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HRB 9847: HSP STEUER in Mecklenburg Raddatz Wild & Reinke Steuerberatungsgesells...
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HRB 9847: HSP STEUER in Mecklenburg Raddatz Wild & Reinke Steuerberatungsgesells...
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HRB 9847: HSP STEUER SCHWERIN Raddatz & Wild Steuerberatungsgesellschaft mbH...
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HRB 9847:HSP STEUER SCHWERIN Raddatz & Wild Steuerberatungsgesellschaft mbH, Sch...
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HSP STEUER SCHWERIN Raddatz & Wild Steuerberatungsgesellschaft mbH, Schwerin, Pl...
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HSP STEUER SCHWERIN Raddatz & Wild Steuerberatungsgesellschaft mbH, Schwerin, Pl...
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Veröffentlichung vom 11.06.2012 12:00:00
HSP STEUER SCHWERIN Raddatz & Wild Steuerberatungsgesellschaft mbH, Schwerin, Platz der Freiheit 8, 19053 Schwerin. Die Gesellschafterversammlung vom 29.02.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 60.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Wolfgang Raddatz Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Schwerin (Amtsgericht Schwerin HRB 6245) beschlossen. Stammkapital jetzt: 100.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.02.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom jeweils selben Tage mit der Wolfgang Raddatz Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Schwerin (Amtsgericht Schwerin HRB 6245) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
Raddatz & Wild Steuerberatungsgesellschaft mbH, Schwerin, Platz der Freiheit 8, ...
Neueintragungen
Raddatz & Wild Steuerberatungsgesellschaft mbH, Schwerin (Platz der Freiheit 8, ...