Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stralsund zum Aktenzeichen HRB 8263
Firma: Ingenieurplanung - Ost GmbH, Ingenieure und Landschaftsplaner
Sitz: Greifswald
Veränderungen
HRB 8263: IPO Unternehmensgruppe GmbH, Greifswald, Poggenweg 28, 17489 Greifswal...
Veränderungen
HRB 8263: Ingenieurplanung - Ost GmbH, Ingenieure und Landschaftsplaner, Greifsw...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.09.2011 12:00:00
Ingenieurplanung - Ost GmbH, Ingenieure und Landschaftsplaner, Greifswald, Poggenweg 28, 17489 Greifswald. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.12.2010. Geschäftsanschrift: Poggenweg 28, 17489 Greifswald. Gegenstand: Erbringung von Ingenieur- und Architektenleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hagemann, Holger, Greifswald, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Ingenieurplanung - Ost e.K. Inhaber Holger Hagemann mit Sitz in Greifswald (AG Stralsund HRA 2403 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.12.2010 und des Zustimmungsbeschlusses des Inhabers als übertragender Rechtsträger vom 28.12.2010. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit der am gleichen Tage erfolgen Eintragung im Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hagemann, Holger aus Greifswald