Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stralsund zum Aktenzeichen HRB 8086
Firma: T.P. Agrar, Handels- und Vermietungs GmbH
Sitz: Petershausen, Landkreis Dachau
Adresse: Industriering 10, 85238 Petershausen
Löschungen
HRB 8086: T.P. Agrar, Handels- und Vermietungs GmbH, Postlow, Industriering 10, ...
Löschungen
HRB 8086: T.P. Agrar, Handels- und Vermietungs GmbH, Postlow, Görke 6 b, 17391 P...
Veränderungen
HRB 8086: T.P. Agrar GmbH, Postlow, Görke 6 b, 17391 Postlow. Die Gesellschafter...
Veränderungen
HRB 8086: T.P. Agrar GmbH, Postlow, Görke 6 b, 17391 Postlow. Nicht mehr Geschäf...
Veränderungen
T.P. Agrar GmbH, Postlow, Görke 10, 17391 Postlow. Änderung der Geschäftsanschri...
Veränderungen
T.P. Agrar GmbH, Postlow, Dorfstraße 10, 17391 Postlow OT Görke. Änderung der Ge...
Berichtigungen
T.P. Agrar GmbH, Postlow, Dorfstraße 10, 17391 Postlow OT Görke. Geändert, nun: ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.12.2010 12:00:00
T.P. Agrar GmbH, Postlow, Dorfstraße 10, 17391 Postlow OT Görke.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2010. Geschäftsanschrift: Dorfstraße 10, 17391 Postlow OT Görke. Gegenstand: Erzeugung und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Daneben sind Geschäftszweige zulässig, die der Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse dienen. Stammkapital: 37.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Fleßner, Hubertus, Neubrandenburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Peters, Torsten, Grabowhöfe, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der T. P. Agragenossenschaft e.G., Postlow (AG Stralsund GnR 306) nach Maßgabe des Beschlusses der Generalversammlung vom 27.08.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Fleßner, Hubertus aus Neubrandenburg,
Peters, Torsten aus Grabowhöfe