Veröffentlichungen vom Amtsgericht Stralsund zum Aktenzeichen HRB 8039
Firma: AK Feldfrucht GmbH
Sitz: Oranienburg
Adresse: An den Eichen 1, 16515 Oranienburg
Löschungen
HRB 8039: AK Feldfrucht GmbH, Postlow, An den Eichen 1, 16515 Oranienburg. Orani...
Veränderungen
HRB 8039: AK Feldfrucht GmbH, Postlow, Görke 6 b, 17391 Postlow. Änderung der Ge...
Veränderungen
HRB 8039: AK Feldfrucht GmbH, Postlow, Görke 6 b, 17391 Postlow. Nicht mehr Gesc...
Veränderungen
AK Feldfrucht GmbH, Postlow, Görke 10, 17391 Postlow. Änderung der Geschäftsansc...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.10.2010 12:00:00
AK Feldfrucht GmbH, Postlow, Görke 10, 17391 Postlow.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2010. Geschäftsanschrift: Görke 10, 17391 Postlow. Gegenstand: Produktion von Agrarprodukten, insbesondere der Marktfruchtanbau, der Handel mit Agrarprodukten, die Erbringung landwirtschaftlicher Dienstleistungen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hammerich, Ulf, Honigsee, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der AK Feldfrucht AG, Postlow (AG Stralsund HRB 7339) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 23.08.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hammerich, Ulf aus Honigsee