Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neubrandenburg zum Aktenzeichen HRB 7698
Firma: Kindertagesstätte - Zum Tannenwald - GmbH
Sitz: Waren/Müritz
Adresse: Fontanestr. 9, 17192 Waren/Müritz
Berichtigungen
Kindertagesstätte - Zum Tannenwald - GmbH, Waren/Müritz, Fontanestr. 9, 17192 Wa...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.12.2011 12:00:00
Kindertagesstätte - Zum Tannenwald - GmbH, Waren/Müritz, Fontanestr. 9, 17192 Waren/Müritz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.06.2011. Geschäftsanschrift: Fontanestr. 9, 17192 Waren/Müritz. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "begünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch den Betrieb einer Kindertagesstätte. Stammkapital: 25.002,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Boese, Katharina, Waren, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels des Verein der Freunde und Förderer des Naturerlebniszentrums -Zum Tanennwald-e.V., Waren/Müritz (Amtsgericht Waren, VR 308) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 07.06.2011. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Boese, Katharina aus Waren